Schulmitwirkung
Das Schulmitwirkungsgesetz räumt Ihnen einige Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule ein. Die wesentlichen Organe sind:
- Klassenpflegschaft
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
In den Pflegschaften wird beraten, in den Konferenzen werden Entscheidungen getroffen. In dieser Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW finden Sie genauere Informationen.
Machen Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch!