Schulmitwirkung

Das Schulmitwirkungsgesetz räumt Ihnen einige Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule ein. Die wesentlichen Organe sind:

  •  Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

In den Pflegschaften wird beraten, in den Konferenzen werden Entscheidungen ge­troffen. In dieser Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW finden Sie genauere Informationen.

Machen Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch!